DEUTSCHE SOLLEN ENDLICH NACH ART. 146 GG ÜBER VERFASSUNG ABSTIMMEN: BESCHWERDE IN KARLSRUHE EINGEREICHT

Von Jochen Sommer

Wann wird die Verfassung des deutschen Volkes – wie von den Schöpfern des GG ausdrücklich versprochen – auf eine plebiszitäre Grundlage gestellt? (Foto:Imago)

Der Zittauer Rechtsanwalt Friedemann Willemer, der Leitende Ministerialrat a.D., Ex-LKA-Präsident von Thüringen und Ansage!-Autor Uwe Kranz, die Bürgerrechtsaktivistin Marianne Grimmenstein sowie 35 weitere Persönlichkeiten haben am 13. September beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Über diese soll erreicht werden, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber endlich aufgibt, nach über 30 Jahren Untätigkeit seit Vollendung der Einheit Deutschlands endlich Artikel 146 Grundgesetz zu aktivieren und damit dem deutschen Volk – als dem alleinigen Träger der Staatsgewalt – die Möglichkeit zu geben, über seine Verfassung zu diskutieren und abzustimmen.

Die Bürgerinitiative “GemeinWohlLobby für eine selbstbestimmte Gesellschaft” hat mit Unterstützung von über 4.000 Bürgern durch eine Petition zu einer direktdemokratischen Verfassungsgebung bereits vor einem Jahr, am 20. September 2022, die Fraktionen des deutschen Bundestages aufgefordert, ein Ausführungsgesetz zur Verwirklichung des Verfassungsauftrages des Grundgesetzartikels 146 zeitnah in den Bundestag einzubringen – leider ohne jede Reaktion. Die nunmehrige Verfassungsbeschwerde soll diesen überfälligen Schritt erzwingen.

Erfüllung des Versprechens der GG-Präambel alter Fassung eingefordert

Damit die Bevölkerung ihre volle Handlungsfreiheit laut Völkerrecht wahrnehmen kann, soll das geforderte Gesetz das Verfahren einer Verfassungsgebung durch das Volk im Sinne von Artikel 146 GG bestimmen. Das Gesetz soll unter anderem regeln, dass nach einer öffentlichen Debatte von mindestens einem Jahr eine Abstimmung über das Grundgesetz stattzufinden hat. Das deutsche Volk, von dem nach Artikel 20, Absatz 2, Satz 1 Grundgesetz originär alle Staatsgewalt ausgeht (!), soll danach frei entscheiden können, ob das Grundgesetz durch eine andere Verfassung abgelöst oder – gegebenenfalls mit Ergänzungen – als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland beibehalten werden soll.

Bisher hat sich der Gesetzgeber – unter klarer Missachtung der Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes und der vorverfassungsrechtlichen verfassungsgebenden Gewalt des deutschen Volkes – geweigert, sein bei Abfassung des Grundgesetzes gegebenes Versprechen einzulösen, dass das deutsche Volk nach der Wiedervereinigung – in Vollzug der Präambel alter Fassung und Artikel 146 alter Fassung – über seine Verfassung “in freier Entscheidung” abstimmt. Die „Mütter und Väter des Grundgesetzes“ haben in Artikel 146 GG explizit bestimmt, dass das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung eine Verfassung beschließen kann. Dieses Versprechen an das deutsche Volk sollte am Tag seiner Wiedervereinigung in Freiheit erfüllt werden – doch der Deutsche Bundestag hat es bis heute nicht eingelöst, weshalb sich die Initianden zu der Verfassungsbeschwerde veranlasst sahen.

Опубликовано lyumon1834

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