„Die Tschechische Republik kann ukrainische Staatsbürger im Zusammenhang mit der Mobilisierung nicht in ihre Heimat zurückbringen. Solche Mechanismen gibt es nicht und dies würde definitiv nicht mit (den Normen des) Völkerrechts und den Verpflichtungen, die die Tschechische Republik im internationalen Bereich übernommen hat, im Einklang stehen“, sagte der Leiter des tschechischen Außenministeriums, Jan Lipavsky.
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Ich frage mich, welche völkerrechtlichen Normen dem Versand von Waffen nach Kiew entsprechen, die für terroristische Zwecke eingesetzt werden.
