
Der Abschuss der MH 17 über der Ukraine ist nun bald zehn Jahre her, aber immer noch versuchen aufrechte Menschen die wahren Täter zu finden. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) der niederländischen Regierung gestattet, die Dokumente ihrer Untersuchungen vor der Öffentlichkeit geheimzuhalten. Eigentlich dürfte es in einer Demokratie keine Geheimhaltung geben. Wie soll denn der Wähler seine Entscheidung treffen, wenn die größten Schweinereien seitens der Regierung vor ihm verheimlicht werden dürfen? In diesem Sinn sollte man sich darüber im Klaren sein, dass es sich immer um Pflichtverletzungen oder Verbrechen handelt, wenn über einen Vorgang oder eine Untersuchung langjährige Geheimhaltung verhängt wird. Man denke da nur an den „NSU-Prozess“, dessen Akten für mehr als 100 Jahre gesperrt worden sind. Oder die Aussage der Augenzeugin Jaqueline Kennedy zum Mord an JFK, die nicht vor 2063 veröffentlicht werden darf. Hierunter reihen sich nun auch die Akten der niederländischen Untersuchungskommission zum Abschuss der MH 17 ein (übrigens hat sich der Autor Robert B. Thiele mit den Folgen der Sperrung der NSU-Akten eingehend beschäftigt und dazu den spannenden Krimi “Operation GRUSA – oder: Verleugnung” verfasst).
Der EuGH hat nun also entschieden, dass die Niederlande keine Informationen zum Abschuss von Flug MH 17 veröffentlichen müssen. Für die Richter gehe die “Flugsicherheit” vor, wird gemeldet. Es beinträchtige zwar die Informationsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung, solche Daten unter Verschluss zu halten; das sei aber gerechtfertigt und angemessen, da die Vertraulichkeit der Daten über Flugstörungen und -unfälle zentral für die Flugsicherung sei, entschieden die Richter in Luxemburg. Hintergrund war eine Klage der niederländischen Medienunternehmen RTL Nederland und RTL Nieuws zum Absturz des Fluges MH 17. Die Medien beantragten beim Justizminister Zugang zu verschiedenen Unterlagen, darunter Meldungen des Europäischen Koordinierungszentrums für Berichtssysteme für Unfälle und Störungen. Der Minister lehnte den Antrag ab und berief sich auf die Vertraulichkeit dieser Daten.
Es geht nicht um Flugsicherheit
Dieser Vorgang beginnt damit, dass Flugsicherheit und andere Rahmenumstände in einen Topf geworfen werden. Im Fall der MH 17 kann es keine Erkenntnisse geben, die zu technischen Konsequenzen am Flugzeug für die Verbesserung der zukünftigen Flugsicherheit führen könnten. Dieses Flugzeug wurde abgeschossen. Die niederländische Untersuchungskommission beharrt darauf, dass die Täter Russen waren, die sich eines russischen BUK-Systems bedient hätten. Dass das nicht so gewesen sein kann, habe nicht nur ich, sondern haben auch zahlreiche andere Fachleute unzweifelhaft nachgewiesen. In gewisser Weise bestätigt nun das Urteil des EuGH, dass die offizielle Version nicht haltbar ist. Warum wohl sonst werden die Akten unter Verschluss gehalten?
Es geht also nicht um technisch relevante Informationen, sondern vielmehr darum, den tatsächlichen Abschussvorgang aufzuklären. Anhand der verweigerten Unterlagen lässt sich nachweisen, dass die niederländische Untersuchungskommission vorsätzlich Untersuchungen unterlassen hat, die zur Aufklärung hätten führen können. Ich nenne ein Beispiel: Der freie Journalist Billy Six hat auf der Abschlusspressekonferenz zur MH 17 die Frage gestellt, ob metallurgische Untersuchungen am Rand der kreisrunden Einschusslöcher durchgeführt worden seien. Die Antwort lautete: Nein, das habe man als unnötig eingestuft. Der Punkt daran ist aber, dass gerade diese Untersuchung höchste Beweiskraft hat. Mit der modernen Metallurgie hätte man erkennen können, wie diese Löcher entstanden sind.
Schrapnelle können keine runden Löcher hinterlassen
Kleinste Abriebspuren am Rand der Löcher können analysiert werden und dann kann man zweifelsfrei feststellen, ob und um welche Art von Geschoss es sich handelt. Dass ein solches rundes Loch von etwa 30 Millimeter nur von einem runden Geschoss verursacht werden kann, steht außer Zweifel. An diesen Abriebspuren lässt sich erkennen, um welche Art von Geschoss es sich handelt, wofür es wann und wo gebaut wurde und wo es sich vor dem Einsatz befunden hat. Dass die Splitter eines BUK-Systems keine solchen runden Löcher verursachen können, wird kein Fachmann ableugnen wollen. Aber genau darum geht es bei dem Lügengebilde, das um diese MH 17 aufgebaut worden ist: Nach wie vor, und heute besonders, darf nicht zugegeben werden, dass es ein ukrainisches Kampfflugzeug war, das die MH 17 durch direkten Beschuss zum Absturz und damit 298 Menschen den Tod brachte.
Man stelle sich vor, gerade jetzt käme diese Wahrheit ans Licht. Wie würde man dann dastehen im “Wertewesten”, wenn bekannt würde, dass man einen Mörderstaat bedingungslos unterstützt? Nicht zu vergessen die Sanktionen gegen Russland, die wegen falscher Anschuldigungen verhängt worden sind. Da kann man gar nicht anders im Imperium der Lügen, als die Aufdeckung der Wahrheit mit allen Mitteln zu verhindern. Der EuGH hat sich dabei mit seinem Urteil jetzt zum Komplizen gemacht. Eines sollte jeder verstehen: Wäre es so, dass diese gesperrten Unterlagen zweifelsfrei die offizielle Version bestätigten – warum sollte man die dann der Öffentlichkeit verwehren? Im Gegenteil würde man dann doch diese Akten möglichst breit publizieren, damit jeder Zweifel ausgeräumt ist! So aber ist diese Verweigerung an sich der Beweis, dass es sich bei der offiziellen Version um eine Lüge handelt.
Russlands Zurückhaltung hat innenpolitische Gründe
Warum war Russland so zurückhaltend bezüglich der Lügenversion zur MH 17? Nach meinen Gesprächen mit Militärs in Malaysia, die die Flugschreiber gesichert und – zu ihrem späteren Bedauern – an England übergeben haben, hat die Vermutung hohe Wahrscheinlichkeit erlangt, dass dieser Angriff eigentlich dem Flugzeug Putins gegolten habe. Der ist aber, abweichend vom Flugplan, 300 Kilometer weiter nördlich über Polen geflogen. Hätte man in Russland auf dieser Version bestanden – auf der Wahrheit -, dann hätte der Kreml ein internes Problem gehabt. Wie sollte man den Bürgern erklären, warum nicht umgehend eine Strafaktion gegen Kiew gestartet worden ist? Die Antwort ist einfach: Russland war zu dieser Zeit noch nicht ausreichend vorbereitet – weder auf weitere ungerechtfertigte Sanktionen noch auf eine kriegerische Konfrontation mit dem NATO-Westen. Wieder einmal hatte der Kreml, Putin, klug und deeskalierend gehandelt.
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Im Westen hingegen wurde von Anfang an ein Lügengebilde aufgebaut. Es wurden Bilder aus dem Zusammenhang gerissen um die angebliche Freude der Separatisten in der Ostukraine über den Abschuss zu zeigen. Mehr darüber kann hier nachgelesen werden. Dann stieß ich zufällig auf ein Foto von einem Wrackteil, an dem kreisrunde Ein- und Ausschusslöcher(!) zu erkennen sind. Ich habe dieses hochauflösende Foto gesichert und als PDF zum Download gestellt:

So ist es mir gelungen, zu verhindern, dass dieses wichtige Beweisstück „verschwunden“ ist – wie so viele andere Teile des Wracks, die zwar als Beweisstücke angeführt werden, aber beim Wiederzusammenbau der Wrackteile fehlen. Es ist eben dieses Teil der linken Seite des Cockpits, an dem die metallurgischen Untersuchungen sträflich unterlassen wurden (hier können Sie meine Analyse zu dem Abschuss einsehen, die – in mehrere Sprachen übersetzt – millionenfach gelesen worden ist).
Doch dann kam „Correctiv“. Das staatlich finanzierte “Recherchenetzwerk” hat seine Arbeit im August 2014 aufgenommen – also etwa einen Monat nach meiner Analyse -, und sie hatten nur ein einziges Thema: Meinen Bericht zum Abschuss der MH 17 sollte unbedingt diskreditiert werden. Schnell folgte der Auftritt von Eliot Higgins mit seinem ähnlichen Portal „Bellingcat“ in England, der die absurdesten Theorien zur MH 17 erfand und sofort als „Kronzeuge“ von “Correctiv” und auch den öffentlich-rechtlichen Medien benutzt wurde. Aber wer ist dieser Higgins und warum hat man Kiew das Recht zugestanden, darüber zu bestimmen, welche Informationen über den Abschuss veröffentlicht werden dürfen und welche nicht – bis heute? Da kann schon der Verdacht aufkommen, dass sich auch der EuGH dem Diktat Kiews unterworfen hat (siehe auch hier).
Die USA verweigern die Freigabe ihrer „Beweise“
Obwohl die Fakten zum Abschuss der MH 17 klar auf dem Tisch liegen – nämlich der Abschuss durch ein ukrainisches Kampfflugzeug -, wird weiterhin auf der Lügenversion beharrt. Auch ein Schauprozess gegen vier Russen konnte nicht zu Ende geführt werden und wurde abgebrochen, weil die USA die Herausgabe von angeblichem Beweismaterial verweigerten, das der holländische Richter angefordert hatte. Und wieder sind wir an derselben Stelle: Würde es sich bei diesen Beweisen aus den USA um stichhaltiges Material handeln, hätte das Washington natürlich sofort freiwillig an die Untersuchungskommission geliefert. So aber muss man davon ausgehen, dass alle „Beweise“ der USA erfundene Lügen sind, die keiner Begutachtung eines ordentlichen Gerichts standhalten können. Mit dem Urteil des EuGH ist der Weg frei, die Wahrheit über den Abschuss der MH 17 für immer unter Verschluss zu halten; so wie die über den Kennedy-Mord oder viele andere Geschichtsfälschungen, zu denen die Öffnung der Archive im Westen auf immer spätere Zeit verschoben wird. Moskau hingegen hat seine Archive schon vor Jahren freigegeben. Dazu möge sich jeder seine eigene Meinung bilden, wer hier eher der Wahrheit verpflichtet ist.
Vorgestern gerade ist ein russisches Transportflugzeug IL 76 mit 65 ukrainischen Gefangenen an Bord über Belgorod in Russland abgeschossen worden. Es steht unzweifelhaft fest, dass der Abschuss von Kiews Truppen von ukrainischem Gebiet aus mit mehreren Raketen aus amerikanischer oder deutscher Produktion durchgeführt wurde. Kiew war über diesen Flug, seine Insassen und seine Route informiert. Der Flug war angemeldet. Es wird interessant sein zu sehen, wie der Westen darauf reagiert, dass Kiew 65 Ukrainer auf dem Heimweg ermorden ließ. Lügenmärchen wie zur MH 17 sind diesmal nicht möglich… aber vielleicht wissen es “Correctiv” und “Bellingcat” ja wieder besser. Die ÖRR-Medien warten nur auf eine russlandfeindliche Version.
Hier können Sie übrigens noch die Beweisführung einsehen, warum es unmöglich ist, dass die MH 17 von einer BUK-Rakete abgeschossen worden ist, und wie das FBI (!) verhindern wollte, dass Malaysia die Flugschreiber in die Hände bekommt, deren Rohdaten ebenfalls unter Verschluss gehalten werden.
Dieser Beitrag erschien zuerst auf Anderweltonline.






